
| Hinweis: Die gesetzliche Berufsbezeichnung "Steuerberater" der Teilhaber/Geschäftsführer wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland:Rheinland-Pfalz) verliehen. Die berufsrechtl. Regelungen können bei der zuständigen Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz eingesehen werden. Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz |